19.03.2022
Liebe Mitglieder,
alle aktualisierten Bestimmungen und Infektionsschutzgesetze vom BLSV findet ihr unter folgendem Link:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/03/Handlungsempfehlungen.pdf
02.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen wurden die Regelungen zu den zugelassenen Personen bei Indoor Sport von verschiedenen Stellen teilweise unterschiedlich ausgelegt. Inzwischen hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren fĂŒr Sport und Integration hier fĂŒr Klarheit gesorgt, vgl. Anlage. Die zulĂ€ssige Höchstpersonenzahl ist vom Betreiber der SportstĂ€tten in einem Hygienekonzept festzulegen und so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten werden kann.
Das Referat fĂŒr Bildung und Sport hat daher das Hygienekonzept fĂŒr die Nutzung der stĂ€dtischen Schulsporthallen entsprechend angepasst. Sie erhalten dieses in der Anlage.
Demnach gelten ab sofort bei der Nutzung der stĂ€dtischen Schulsporthallen folgende Höchstpersonenzahlen fĂŒr die kontaktfreie SportausĂŒbung:
Kleinsporthalle: 10 Personen
Einfachsporthalle: 20 Personen
Doppelsporthalle: 40 Personen
Dreifachsporthalle: 60 Personen
Derzeit gelten die Regelungen fĂŒr die SportausĂŒbung bei stabiler 7-Tage Inzidenz unter 50. Wir hatten hierĂŒber bereits informiert. Sie finden alle notwendigen Informationen auch hier:
https://www.innenministerium.bayern.de/
Die Informationen der LHM finden Sie unter:
https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind fĂŒr den Sport bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz unter 35 keine weiteren Lockerungen vorgesehen. Wir informieren, sobald es hierzu etwas Neues geben sollte.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ihr ZIM-VM-Team
Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 MĂŒnchen
Zimmer: 1.040
27.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der gestrigen Kabinettssitzung wurde eine Ănderung der 12. Bayrischen InfektionsschutzmaĂnahmenverordnung (12. BayIfSMV) beschlossen. Die Ănderung der InfektionsschutzmaĂnahmenverordnung tritt am heutigen Tag in Kraft.
GemÀà § 10 Abs. 1 gelten fĂŒr Kinder unter 14 Jahren folgende Regelungen:
Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die AusĂŒbung von Sport in Form von kontaktloser AusĂŒbung im Freien in Gruppen von höchstens fĂŒnf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dĂŒrfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. FĂŒr den Nachweis und die Kontrolle der negativen Testergebnisse sind die Nutzer*innen selbst verantwortlich.
FĂŒr Sporttreibende ĂŒber 14 Jahren gilt weiterhin die Regelung, dass die SportausĂŒbung nur kontaktfrei als Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes) erlaubt ist.
Desweitern verweisen wir auf unsere Online-Informationen im offiziellen Stadtportal muenchen.de: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ihr ZIM-VM Team
Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 MĂŒnchen
Zimmer: 1.040
19.03.2021
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
fĂŒr die SportausĂŒbung in Bayern gelten die Vorgaben der 12. Bayerischen InfektionsschutzmaĂnahmenverordnung (12. BayIfSMV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true
Die SportausĂŒbung ist derzeit im Rahmen der Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV zulĂ€ssig. Demnach ist in Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, im Breitensport nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der KontaktbeschrĂ€nkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusĂ€tzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV). Hinsichtlich der KontaktbeschrĂ€nkungen darf sich derzeit eine Person mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusĂ€tzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fĂŒnf Personen nicht ĂŒberschritten wird, treffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV; Inzidenz zwischen 35 und 100).
Weitere Ăffnungsschritte bei der SportausĂŒbung (ĂŒber die Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV hinaus) erfordern gemÀà § 27 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV, dass die 7-Tage-Inzidenz fĂŒr einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Folge einen Wert von 100 nicht ĂŒberschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rĂŒcklĂ€ufig erscheint. AuĂerdem ist fĂŒr weitere Ăffnungsschritte das Einvernehmen des Gesundheitsreferates mit dem Bayerischen Staatsministeriums fĂŒr Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich.
Beide Voraussetzungen sind derzeit in der Landeshauptstadt MĂŒnchen nicht erfĂŒllt: Der Inzidenz-Wert liegt zwar derzeit noch unter 100, steigt jedoch seit mehreren Wochen kontinuierlich an. Zudem teilte das zustĂ€ndige Staatsministerium mit E-Mail vom 18.03.2021 mit: âAufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nĂ€chsten Tagen 100 ĂŒbersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Ăffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunĂ€chst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der LĂ€nder am 22.03.2021 abzuwarten.â
Da die als Voraussetzungen fĂŒr weitere Ăffnungsschritte geforderte âstabile Entwicklungâ des Infektionsgeschehens nicht gegeben ist, kann es zusammenfassend fĂŒr das Gebiet der Landeshauptstadt MĂŒnchen leider derzeit keine weiteren Lockerungen geben.
Bitte beachten Sie:
Wir bitten Sie im Interesse aller, alle geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass VerstöĂe gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das Sportamt wird selbstverstĂ€ndlich berichten, sobald insgesamt nĂ€here Erkenntnisse vorliegen. Aktuelle Informationen finden Sie regelmĂ€Ăig auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, fĂŒr Sport und Integration unter dem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Informationen der LHM finden Sie unter https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html
Wir wĂŒnschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Florian Kraus
Stadtschulrat
Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
GeschÀftsbereich Sport
BayerstraĂe 28/III
80335 MĂŒnchen
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14.12.2020
Liebe Mitglieder und Freunde,
mit der aktuellen Entwicklung und baldigen Bereitstellung der Impfstoffe von Biontech, Pfizer und Moderna wird sich in absehbarer Zeit das momentane, so einschrĂ€nkende Geschehen durch den Coronavirus absehbar 2021 völlig wandeln. Damit wird aber nicht vor FrĂŒhjahr/Ostern 2021 zu rechnen sein. Bis dahin gilt die aktuelle Beschlusslage von Regierungen und SportĂ€mtern fĂŒr uns, die fĂŒr den Sport einen kompletten Lockdown bedeuten, inzwischen selbst fĂŒr den Individualsport. Der Sport geht uns allen ab, machen wir das beste aus der Situation. Wir werden in den nĂ€chsten Wochen viel interaktives und online Angebote schaffen und ĂŒber unsere Website und Social- Media-KanĂ€le veröffentlichen.
Unseren Shop haben wir mit schicken, dennoch preislich immer machbaren Winterklamotten ergÀnzt. Schaut rein! Ein kleiner Erlös kommt auch immer dem Verein zugute, der Euch als Mitglieder gerade mehr denn je braucht.
Bis dahin bleibt mir nur, um Gelassenheit und Geduld bei Euch zu werben und nachzusuchen. Und vor allem Bleibt Gesund, Fit und Guten Mutes, nehmt RĂŒcksicht auf die SchwĂ€cheren und passt auf Euch und Eure NĂ€chsten auf! Dann kommen wir alle gemeinsam ĂŒber diese Zeit.
Christian Brey
1. Vorsitzender spiel raum e.V. bildung – gesundheit – sport
12.12.2020
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
in der Anlage erhalten Sie den Text der 9. Bayerischen InfektionsschutzmaĂnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Zu den Ănderungen ist Folgendes auszufĂŒhren: Die Verordnung sieht keine Formulierung mehr vor, die die Nutzung von SportstĂ€tten unter freiem Himmel zum Zwecke des âindividualisierten Sportsâ erlaubt. Die Landeshauptstadt MĂŒnchen wird daher ab sofort die Bezirkssportanlagen und Eissportanlagen auch fĂŒr den individualisierten Sport schlieĂen. Die Vereine werden gebeten, ihre Sportanlagen fĂŒr den Indoor- und Outdoorsport geschlossen zu halten und ab sofort auch keinen Individualsport (z.B. Tennis, Leichtathletik) im Freien mehr zuzulassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre entsprechenden Sportanlagen mit einem entsprechenden Hinweisschild zu versehen sowie Ihre Vereinsmitglieder darĂŒber zu unterrichten. Lediglich ein Betrieb von Sportanlagen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 der 9. BaylfSMV weiterhin möglich. Wir bitten Sie im Interesse aller, diese Vorgaben zu beachten. Diese Regelungen gelten ab sofort und derzeit befristet bis 20.12.2020. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass VerstöĂe gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten nach der 9. BayIfSMV geahndet werden können. FĂŒr den Berufs- und Leistungssport ergeben sich keine Ănderungen bei der Nutzung der StĂ€dtischen Sportanlagen und SchulschwimmbĂ€der.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ihr Sportamt
29.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche MaĂnahmen zur BekĂ€mpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die BeschlĂŒsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.
So wurden in der Ministerratssitzung folgende MaĂnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
DarĂŒber hinaus werden ab dem 2. November auch die BLSV-Sportcamps und die Sportschule Oberhaching geschlossen.
Wir bedauern die tiefgreifenden Einschnitte, die jetzt wieder auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen. Gleichzeitig unterstĂŒtzen wir den Weg der Bayerischen Staatsregierung, um die hohe Infektionsdynamik einzudĂ€mmen und um möglichst bald wieder unseren geliebten Sport ausĂŒben zu können. Die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler steht nach wie vor im Mittelpunkt. Der BLSV war in den letzten Tagen kontinuierlich im Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist jetzt, gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, mit finanziellen Hilfen die Existenz unserer Vereine und FachverbĂ€nde zu sichern. DafĂŒr werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.
Sport ist Zusammenhalt und Lebensfreude!
âDer Sport ist Teil der Lösung, nicht des Problemsâ sagte der PrĂ€sident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, mit Blick auf die jĂŒngsten Corona-Entwicklungen. Dem stimmen wir zu. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag fĂŒr die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit â insbesondere in Krisenzeiten. Sie in den Sportvereinen und SportfachverbĂ€nde haben mehrfach eindrucksvoll bewiesen, dass Sie dazu fĂ€hig sind, sich an Regeln und Auflagen zu halten und Verantwortung fĂŒr ihre Sportlerinnen und Sportler zu ĂŒbernehmen. Auch diese schwierige Zeit werden wir in unserer Lebensgemeinschaft Sport gemeinsam meistern.
Wie schon zu Beginn der Corona-Krise gilt fĂŒr uns jetzt mehr denn je, digitale Bewegungsprogramme anzubieten und weiter auszubauen. Unter dem Motto #Zamfitbleim haben wir hier zuletzt mit unseren Vereinen schon tolle Erfahrungen gemacht.
#Zamfitbleim: Digitale Bewegungsangebote des bayerischen Sports:
Link zum YouTube-Kanal âBLSV TVâ
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ermöglichen wir unseren Ăbungsleitern und Vereinsmanagern weiterhin eine LizenzverlĂ€ngerung durch Onlineveranstaltungen. Diese Webinare werden mit 2 UE fĂŒr die LizenzverlĂ€ngerung angerechnet. Im Jahr 2020 werden nur 10 anstatt 15 Unterrichtseinheiten fĂŒr die LizenzverlĂ€ngerung einer BLSV-Lizenz benötigt. Eine VerlĂ€ngerung kann dieses Jahr komplett ĂŒber Onlineseminare erreicht werden. Alle Termine zu den Onlineveranstaltungen finden Sie hier, zusĂ€tzliche Informationen rund um das Thema âBildung in Corona-Zeitenâ finden Sie in unseren FAQ unter www.blsv.de/coronavirus.
Der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus und in unseren sozialen Medien. DarĂŒber hinaus steht unser BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-GeschĂ€ftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 fĂŒr RĂŒckfragen zur VerfĂŒgung.
Wichtig ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam schaffen wir es, dem Virus zu trotzen und diese Krise durchzustehen!
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ihr
BLSV Service-Center
GeschÀftsfeld Vertrieb
29.10.2020
24.07.2020
Zur Zeit ist die Sechste Bayerische InfektionsschutzmaĂnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 seit dem Ausbruch der Corona Virus Pandemie Ende MĂ€rz 2020 in Kraft. Die Behandlung von Pandemien ist LĂ€ndersache. Es regelt aktuell das komplette Ăffentliche Leben und damit mit direkter Wirkung unseren Umgang in Schule, beim Sport und allen anderen unseren AktivitĂ€ten.
Völlig klar ist, dass als Auswirkung aus dem Gesetz Abstand, Hygieneregeln und Maskengebot im Vordergrund fĂŒr jeden einzelnen stehen. Wir unterstĂŒtzen nachhaltig, was hilft, das Virus auf niedrigen Zahlen zu halten und fĂŒr jeden ein Zusammenleben und Gemeinschaft, wenn auch mit mehr Abstand als gewohnt, in diesen Covid-19-Zeiten zu ermöglichen.
Am Ende sollte man sich im Klaren sein, dass uns der Virus und seine Auswirkungen noch eine lange Zeit begleiten werden. Wir sollten deswegen ein Umgehen damit erlernen, das uns so viel wie möglich spiel raum fĂŒr unsere AktivitĂ€ten lĂ€sst.
Wir fordern alle zu Vorsicht und Umsicht im Umgang miteinander und im öffentlichen Raum und insbesondere bei all unseren AktivitÀten auf, versuchen aber immer, die VereinsaktivitÀten dennoch möglich zu machen mit den entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzepten und daraus resultierenden Verhaltensregeln, die wir schlicht als notwendiges Muss empfinden.
Ein kurzer Ăberblick ĂŒber die letzten Wochen und Monate:
Wir konnten zu Beginn in der Lockdown-Phase mit Online-Videos fĂŒr zu Hause auf unserem youtube-Kanal und Live-Online-Kursen im Netz zumindest ein grundlegendes Sportangebot schaffen, auf das auch eifrig zugegriffen wurde, worĂŒber wir uns freuen.
Unsere gröĂte Risikogruppe sind natĂŒrlich die COPD-indizierten Lungensportler. Nach einer langen reinen Online-PrĂ€senzphase ist hier erfreulicherweise inzwischen wieder im Freien, im Park mit Abstand, eine sportliche BetĂ€tigung mit Conny möglich und wird gerne wahrgenommen. Auch konnten Gertis Nordic-Walking-Kurse an der Isar entlang wieder stattfinden und werden freudig genutzt. Â
Das MĂ€dchen FuĂballtraining U13 konnte ebenfalls â zwar nicht auf gewohntem Terrain, weil die Stadt den Platz nicht fĂŒr den allgemeinen Sport freigab â aber auf der nahen FuĂballwiese beim Max-Planck-Gymnasium wiederaufgenommen werden.
Alle Ligen, in denen wir sonst regulĂ€r mitspielen, sei es im Tischtennis, FuĂball oder Schach mussten von den verantwortlichen VerbĂ€nden und Organisatoren abgesagt werden und sind noch bis mindestens Januar 2021 ausgesetzt.
Auch gibt es immer wieder unterschiedliche Handhabungen in der Umsetzung des 6. Infektionsschutzgesetzes: So erlaubt der BLSV inzwischen wieder Duschen und Umkleiden bis zu einem gewissen MaĂe, die Stadt MĂŒnchen hĂ€lt in ihren 400 Hallen Duschen und Umkleiden fĂŒr den Publikumsverkehr nachwievor komplett gesperrt.
Im Online-GesprĂ€ch der MĂŒnchner Sportvereine am 21. Juli versicherte Frau Zurek, die Leiterin der Schul- und Sportanlagen der LH MĂŒnchen, uns persönlich, dass sie da weiter âauf Sicht fahrenâ werde und das in kurzen ZeitabstĂ€nden je nach Lage zu entscheiden. Das halte ich aus meiner Sicht fĂŒr einen sehr vernĂŒnftigen Ansatz.
Wir werden laufend hier ĂŒber die Entwicklungen informieren.
Juli 2020
Christian Brey, 1. Vorsitzender