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Corona ­COVID-19 ­aktuell

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19.03.2022

Liebe Mitglieder,

alle aktualisierten Bestimmungen und Infektionsschutzgesetze vom BLSV findet ihr unter folgendem Link:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/03/Handlungsempfehlungen.pdf

02.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen wurden die Regelungen zu den zugelassenen Personen bei Indoor Sport von verschiedenen Stellen teilweise unterschiedlich ausgelegt. Inzwischen hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren fĂŒr Sport und Integration hier fĂŒr Klarheit gesorgt, vgl. Anlage. Die zulĂ€ssige Höchstpersonenzahl ist vom Betreiber der SportstĂ€tten in einem Hygienekonzept festzulegen und so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten werden kann.

Das Referat fĂŒr Bildung und Sport hat daher das Hygienekonzept fĂŒr die Nutzung der stĂ€dtischen Schulsporthallen entsprechend angepasst. Sie erhalten dieses in der Anlage.

Demnach gelten ab sofort bei der Nutzung der stĂ€dtischen Schulsporthallen folgende Höchstpersonenzahlen fĂŒr die kontaktfreie SportausĂŒbung:

Kleinsporthalle: 10 Personen
Einfachsporthalle: 20 Personen
Doppelsporthalle: 40 Personen
Dreifachsporthalle: 60 Personen

Derzeit gelten die Regelungen fĂŒr die SportausĂŒbung bei stabiler 7-Tage Inzidenz unter 50. Wir hatten hierĂŒber bereits informiert. Sie finden alle notwendigen Informationen auch hier:

https://www.innenministerium.bayern.de/

Die Informationen der LHM finden Sie unter:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus.html

https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind fĂŒr den Sport bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz unter 35 keine weiteren Lockerungen vorgesehen. Wir informieren, sobald es hierzu etwas Neues geben sollte.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Ihr ZIM-VM-Team

Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 MĂŒnchen
Zimmer: 1.040

27.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der gestrigen Kabinettssitzung wurde eine Änderung der 12. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) beschlossen. Die Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am heutigen Tag in Kraft.

GemĂ€ĂŸ § 10 Abs. 1 gelten fĂŒr Kinder unter 14 Jahren folgende Regelungen:

Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die AusĂŒbung von Sport in Form von kontaktloser AusĂŒbung im Freien in Gruppen von höchstens fĂŒnf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dĂŒrfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. FĂŒr den Nachweis und die Kontrolle der negativen Testergebnisse sind die Nutzer*innen selbst verantwortlich.

FĂŒr Sporttreibende ĂŒber 14 Jahren gilt weiterhin die Regelung, dass die SportausĂŒbung nur kontaktfrei als Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes) erlaubt ist.

Desweitern verweisen wir auf unsere Online-Informationen im offiziellen Stadtportal muenchen.de: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

Ihr ZIM-VM Team

Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 MĂŒnchen
Zimmer: 1.040

19.03.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

fĂŒr die SportausĂŒbung in Bayern gelten die Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true

Die SportausĂŒbung ist derzeit im Rahmen der Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV zulĂ€ssig. Demnach ist in Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, im Breitensport nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der KontaktbeschrĂ€nkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusĂ€tzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV). Hinsichtlich der KontaktbeschrĂ€nkungen darf sich derzeit eine Person mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusĂ€tzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fĂŒnf Personen nicht ĂŒberschritten wird, treffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV; Inzidenz zwischen 35 und 100).

Weitere Öffnungsschritte bei der SportausĂŒbung (ĂŒber die Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV hinaus) erfordern gemĂ€ĂŸ § 27 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV, dass die 7-Tage-Inzidenz fĂŒr einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Folge einen Wert von 100 nicht ĂŒberschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rĂŒcklĂ€ufig erscheint. Außerdem ist fĂŒr weitere Öffnungsschritte das Einvernehmen des Gesundheitsreferates mit dem Bayerischen Staatsministeriums fĂŒr Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich.

Beide Voraussetzungen sind derzeit in der Landeshauptstadt MĂŒnchen nicht erfĂŒllt: Der Inzidenz-Wert liegt zwar derzeit noch unter 100, steigt jedoch seit mehreren Wochen kontinuierlich an. Zudem teilte das zustĂ€ndige Staatsministerium mit E-Mail vom 18.03.2021 mit: „Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nĂ€chsten Tagen 100 ĂŒbersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunĂ€chst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der LĂ€nder am 22.03.2021 abzuwarten.“

Da die als Voraussetzungen fĂŒr weitere Öffnungsschritte geforderte „stabile Entwicklung“ des Infektionsgeschehens nicht gegeben ist, kann es zusammenfassend fĂŒr das Gebiet der Landeshauptstadt MĂŒnchen leider derzeit keine weiteren Lockerungen geben.

Bitte beachten Sie:

  • Die SportausĂŒbung im Breitensport ist daher weiterhin auf Außensportbereiche beschrĂ€nkt und erlaubt Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahre.
  • Hierzu stehen Ihnen im Bereich der Landeshauptstadt MĂŒnchen weiterhin die stĂ€dtischen Bezirkssportanlagen und Schulsportfreianlagen sowie die öffentlich zugĂ€nglichen FlĂ€chen, wie Skateanlagen, Streetballanlagen etc., zur VerfĂŒgung, die Sie unter Einhaltung der Vorgaben der Verordnung nutzen können.
  • Unter Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben der 12. BayIfSMV können auch die Vereine die Außensportbereiche ihrer vereinseigenen Anlagen weiterhin nutzen.
  • SĂ€mtliche Indoorsportbereiche (einschl. weiterer RĂ€ume, wie GeschĂ€ftsstellen, Umkleiden und DuschrĂ€ume) mĂŒssen derzeit fĂŒr den Breitensport weiterhin geschlossen bleiben.

Wir bitten Sie im Interesse aller, alle geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das Sportamt wird selbstverstĂ€ndlich berichten, sobald insgesamt nĂ€here Erkenntnisse vorliegen. Aktuelle Informationen finden Sie regelmĂ€ĂŸig auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, fĂŒr Sport und Integration unter dem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Informationen der LHM finden Sie unter https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html

Wir wĂŒnschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Florian Kraus
Stadtschulrat

Landeshauptstadt MĂŒnchen
Referat fĂŒr Bildung und Sport
GeschÀftsbereich Sport
Bayerstraße 28/III
80335 MĂŒnchen

 

14.12.2020

Liebe Mitglieder und Freunde,

mit der aktuellen Entwicklung und baldigen Bereitstellung der Impfstoffe von Biontech, Pfizer und Moderna wird sich in absehbarer Zeit das momentane, so einschrĂ€nkende Geschehen durch den Coronavirus absehbar 2021 völlig wandeln. Damit wird aber nicht vor FrĂŒhjahr/Ostern 2021 zu rechnen sein. Bis dahin gilt die aktuelle Beschlusslage von Regierungen und SportĂ€mtern fĂŒr uns, die fĂŒr den Sport einen kompletten Lockdown bedeuten, inzwischen selbst fĂŒr den Individualsport. Der Sport geht uns allen ab, machen wir das beste aus der Situation. Wir werden in den nĂ€chsten Wochen viel interaktives und online Angebote schaffen und ĂŒber unsere Website und Social- Media-KanĂ€le veröffentlichen.

Unseren Shop haben wir mit schicken, dennoch preislich immer machbaren Winterklamotten ergÀnzt. Schaut rein! Ein kleiner Erlös kommt auch immer dem Verein zugute, der Euch als Mitglieder gerade mehr denn je braucht.

Bis dahin bleibt mir nur, um Gelassenheit und Geduld bei Euch zu werben und nachzusuchen. Und vor allem Bleibt Gesund, Fit und Guten Mutes, nehmt RĂŒcksicht auf die SchwĂ€cheren und passt auf Euch und Eure NĂ€chsten auf! Dann kommen wir alle gemeinsam ĂŒber diese Zeit.

Christian Brey
1. Vorsitzender spiel raum e.V. bildung – gesundheit – sport

12.12.2020

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

in der Anlage erhalten Sie den Text der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Zu den Änderungen ist Folgendes auszufĂŒhren: Die Verordnung sieht keine Formulierung mehr vor, die die Nutzung von SportstĂ€tten unter freiem Himmel zum Zwecke des „individualisierten Sports“ erlaubt. Die Landeshauptstadt MĂŒnchen wird daher ab sofort die Bezirkssportanlagen und Eissportanlagen auch fĂŒr den individualisierten Sport schließen. Die Vereine werden gebeten, ihre Sportanlagen fĂŒr den Indoor- und Outdoorsport geschlossen zu halten und ab sofort auch keinen Individualsport (z.B. Tennis, Leichtathletik) im Freien mehr zuzulassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre entsprechenden Sportanlagen mit einem entsprechenden Hinweisschild zu versehen sowie Ihre Vereinsmitglieder darĂŒber zu unterrichten. Lediglich ein Betrieb von Sportanlagen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 der 9. BaylfSMV weiterhin möglich. Wir bitten Sie im Interesse aller, diese Vorgaben zu beachten. Diese Regelungen gelten ab sofort und derzeit befristet bis 20.12.2020. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten nach der 9. BayIfSMV geahndet werden können. FĂŒr den Berufs- und Leistungssport ergeben sich keine Änderungen bei der Nutzung der StĂ€dtischen Sportanlagen und SchulschwimmbĂ€der.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

Ihr Sportamt

29.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur BekĂ€mpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die BeschlĂŒsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.

So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunĂ€chst bis Ende November einzustellen.
  • Das VereinsgelĂ€nde ist fĂŒr die AusĂŒbung des Sports zu schließen.
  • Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
  • VereinsgaststĂ€tten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im PrĂ€senzformat untersagt.

DarĂŒber hinaus werden ab dem 2. November auch die BLSV-Sportcamps und die Sportschule Oberhaching geschlossen.
Wir bedauern die tiefgreifenden Einschnitte, die jetzt wieder auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen. Gleichzeitig unterstĂŒtzen wir den Weg der Bayerischen Staatsregierung, um die hohe Infektionsdynamik einzudĂ€mmen und um möglichst bald wieder unseren geliebten Sport ausĂŒben zu können. Die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler steht nach wie vor im Mittelpunkt. Der BLSV war in den letzten Tagen kontinuierlich im Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist jetzt, gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, mit finanziellen Hilfen die Existenz unserer Vereine und FachverbĂ€nde zu sichern. DafĂŒr werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.

Sport ist Zusammenhalt und Lebensfreude!
„Der Sport ist Teil der Lösung, nicht des Problems“ sagte der PrĂ€sident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, mit Blick auf die jĂŒngsten Corona-Entwicklungen. Dem stimmen wir zu. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag fĂŒr die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit – insbesondere in Krisenzeiten. Sie in den Sportvereinen und SportfachverbĂ€nde haben mehrfach eindrucksvoll bewiesen, dass Sie dazu fĂ€hig sind, sich an Regeln und Auflagen zu halten und Verantwortung fĂŒr ihre Sportlerinnen und Sportler zu ĂŒbernehmen. Auch diese schwierige Zeit werden wir in unserer Lebensgemeinschaft Sport gemeinsam meistern.

Wie schon zu Beginn der Corona-Krise gilt fĂŒr uns jetzt mehr denn je, digitale Bewegungsprogramme anzubieten und weiter auszubauen. Unter dem Motto #Zamfitbleim haben wir hier zuletzt mit unseren Vereinen schon tolle Erfahrungen gemacht.

#Zamfitbleim: Digitale Bewegungsangebote des bayerischen Sports:
Link zum YouTube-Kanal „BLSV TV“

Onlineveranstaltungen zur LizenzverlÀngerung von BLSV-Lizenzen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung ermöglichen wir unseren Übungsleitern und Vereinsmanagern weiterhin eine LizenzverlĂ€ngerung durch Onlineveranstaltungen. Diese Webinare werden mit 2 UE fĂŒr die LizenzverlĂ€ngerung angerechnet. Im Jahr 2020 werden nur 10 anstatt 15 Unterrichtseinheiten fĂŒr die LizenzverlĂ€ngerung einer BLSV-Lizenz benötigt. Eine VerlĂ€ngerung kann dieses Jahr komplett ĂŒber Onlineseminare erreicht werden. Alle Termine zu den Onlineveranstaltungen finden Sie hier, zusĂ€tzliche Informationen rund um das Thema “Bildung in Corona-Zeiten” finden Sie in unseren FAQ unter www.blsv.de/coronavirus.

Weitere Informationen

Der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus und in unseren sozialen Medien. DarĂŒber hinaus steht unser BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-GeschĂ€ftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 fĂŒr RĂŒckfragen zur VerfĂŒgung.

Wichtig ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam schaffen wir es, dem Virus zu trotzen und diese Krise durchzustehen!

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

Ihr
BLSV Service-Center
GeschÀftsfeld Vertrieb
29.10.2020

24.07.2020

Zur Zeit ist die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 seit dem Ausbruch der Corona Virus Pandemie Ende MĂ€rz 2020 in Kraft. Die Behandlung von Pandemien ist LĂ€ndersache. Es regelt aktuell das komplette Öffentliche Leben und damit mit direkter Wirkung unseren Umgang in Schule, beim Sport und allen anderen unseren AktivitĂ€ten.

Völlig klar ist, dass als Auswirkung aus dem Gesetz Abstand, Hygieneregeln und Maskengebot im Vordergrund fĂŒr jeden einzelnen stehen. Wir unterstĂŒtzen nachhaltig, was hilft, das Virus auf niedrigen Zahlen zu halten und fĂŒr jeden ein Zusammenleben und Gemeinschaft, wenn auch mit mehr Abstand als gewohnt, in diesen Covid-19-Zeiten zu ermöglichen.

Am Ende sollte man sich im Klaren sein, dass uns der Virus und seine Auswirkungen noch eine lange Zeit begleiten werden. Wir sollten deswegen ein Umgehen damit erlernen, das uns so viel wie möglich spiel raum fĂŒr unsere AktivitĂ€ten lĂ€sst.

Wir fordern alle zu Vorsicht und Umsicht im Umgang miteinander und im öffentlichen Raum und insbesondere bei all unseren AktivitÀten auf, versuchen aber immer, die VereinsaktivitÀten dennoch möglich zu machen mit den entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzepten und daraus resultierenden Verhaltensregeln, die wir schlicht als notwendiges Muss empfinden.

Ein kurzer Überblick ĂŒber die letzten Wochen und Monate:

Wir konnten zu Beginn in der Lockdown-Phase mit Online-Videos fĂŒr zu Hause auf unserem youtube-Kanal und Live-Online-Kursen im Netz zumindest ein grundlegendes Sportangebot schaffen, auf das auch eifrig zugegriffen wurde, worĂŒber wir uns freuen.

Unsere grĂ¶ĂŸte Risikogruppe sind natĂŒrlich die COPD-indizierten Lungensportler. Nach einer langen reinen Online-PrĂ€senzphase ist hier erfreulicherweise inzwischen wieder im Freien, im Park mit Abstand, eine sportliche BetĂ€tigung mit Conny möglich und wird gerne wahrgenommen. Auch konnten Gertis Nordic-Walking-Kurse an der Isar entlang wieder stattfinden und werden freudig genutzt.  

Das MĂ€dchen Fußballtraining U13 konnte ebenfalls – zwar nicht auf gewohntem Terrain, weil die Stadt den Platz nicht fĂŒr den allgemeinen Sport freigab – aber auf der nahen Fußballwiese beim Max-Planck-Gymnasium wiederaufgenommen werden.

Alle Ligen, in denen wir sonst regulĂ€r mitspielen, sei es im Tischtennis, Fußball oder Schach mussten von den verantwortlichen VerbĂ€nden und Organisatoren abgesagt werden und sind noch bis mindestens Januar 2021 ausgesetzt.

Auch gibt es immer wieder unterschiedliche Handhabungen in der Umsetzung des 6. Infektionsschutzgesetzes: So erlaubt der BLSV inzwischen wieder Duschen und Umkleiden bis zu einem gewissen Maße, die Stadt MĂŒnchen hĂ€lt in ihren 400 Hallen Duschen und Umkleiden fĂŒr den Publikumsverkehr nachwievor komplett gesperrt.

Im Online-GesprĂ€ch der MĂŒnchner Sportvereine am 21. Juli versicherte Frau Zurek, die Leiterin der Schul- und Sportanlagen der LH MĂŒnchen, uns persönlich, dass sie da weiter „auf Sicht fahren“ werde und das in kurzen ZeitabstĂ€nden je nach Lage zu entscheiden. Das halte ich aus meiner Sicht fĂŒr einen sehr vernĂŒnftigen Ansatz.

Wir werden laufend hier ĂŒber die Entwicklungen informieren.

Juli 2020
Christian Brey, 1. Vorsitzender