19.03.2022
Liebe Mitglieder,
alle aktualisierten Bestimmungen und Infektionsschutzgesetze vom BLSV findet ihr unter folgendem Link:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/03/Handlungsempfehlungen.pdf
02.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen wurden die Regelungen zu den zugelassenen Personen bei Indoor Sport von verschiedenen Stellen teilweise unterschiedlich ausgelegt. Inzwischen hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration hier für Klarheit gesorgt, vgl. Anlage. Die zulässige Höchstpersonenzahl ist vom Betreiber der Sportstätten in einem Hygienekonzept festzulegen und so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten werden kann.
Das Referat für Bildung und Sport hat daher das Hygienekonzept für die Nutzung der städtischen Schulsporthallen entsprechend angepasst. Sie erhalten dieses in der Anlage.
Demnach gelten ab sofort bei der Nutzung der städtischen Schulsporthallen folgende Höchstpersonenzahlen für die kontaktfreie Sportausübung:
Kleinsporthalle: 10 Personen
Einfachsporthalle: 20 Personen
Doppelsporthalle: 40 Personen
Dreifachsporthalle: 60 Personen
Derzeit gelten die Regelungen für die Sportausübung bei stabiler 7-Tage Inzidenz unter 50. Wir hatten hierüber bereits informiert. Sie finden alle notwendigen Informationen auch hier:
https://www.innenministerium.bayern.de/
Die Informationen der LHM finden Sie unter:
https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind für den Sport bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz unter 35 keine weiteren Lockerungen vorgesehen. Wir informieren, sobald es hierzu etwas Neues geben sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ZIM-VM-Team
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 München
Zimmer: 1.040
27.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der gestrigen Kabinettssitzung wurde eine Änderung der 12. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) beschlossen. Die Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am heutigen Tag in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 1 gelten für Kinder unter 14 Jahren folgende Regelungen:
Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. Für den Nachweis und die Kontrolle der negativen Testergebnisse sind die Nutzer*innen selbst verantwortlich.
Für Sporttreibende über 14 Jahren gilt weiterhin die Regelung, dass die Sportausübung nur kontaktfrei als Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes) erlaubt ist.
Desweitern verweisen wir auf unsere Online-Informationen im offiziellen Stadtportal muenchen.de: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/sport/corona.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ZIM-VM Team
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Bayerstr. 28, 80335 München
Zimmer: 1.040
19.03.2021
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
für die Sportausübung in Bayern gelten die Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true
Die Sportausübung ist derzeit im Rahmen der Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV zulässig. Demnach ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, im Breitensport nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV). Hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen darf sich derzeit eine Person mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, treffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV; Inzidenz zwischen 35 und 100).
Weitere Öffnungsschritte bei der Sportausübung (über die Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV hinaus) erfordern gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV, dass die 7-Tage-Inzidenz für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Folge einen Wert von 100 nicht überschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Außerdem ist für weitere Öffnungsschritte das Einvernehmen des Gesundheitsreferates mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich.
Beide Voraussetzungen sind derzeit in der Landeshauptstadt München nicht erfüllt: Der Inzidenz-Wert liegt zwar derzeit noch unter 100, steigt jedoch seit mehreren Wochen kontinuierlich an. Zudem teilte das zuständige Staatsministerium mit E-Mail vom 18.03.2021 mit: „Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.“
Da die als Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte geforderte „stabile Entwicklung“ des Infektionsgeschehens nicht gegeben ist, kann es zusammenfassend für das Gebiet der Landeshauptstadt München leider derzeit keine weiteren Lockerungen geben.
Bitte beachten Sie:
Wir bitten Sie im Interesse aller, alle geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das Sportamt wird selbstverständlich berichten, sobald insgesamt nähere Erkenntnisse vorliegen. Aktuelle Informationen finden Sie regelmäßig auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter dem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Informationen der LHM finden Sie unter https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Kraus
Stadtschulrat
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
Bayerstraße 28/III
80335 München
14.12.2020
Liebe Mitglieder und Freunde,
mit der aktuellen Entwicklung und baldigen Bereitstellung der Impfstoffe von Biontech, Pfizer und Moderna wird sich in absehbarer Zeit das momentane, so einschränkende Geschehen durch den Coronavirus absehbar 2021 völlig wandeln. Damit wird aber nicht vor Frühjahr/Ostern 2021 zu rechnen sein. Bis dahin gilt die aktuelle Beschlusslage von Regierungen und Sportämtern für uns, die für den Sport einen kompletten Lockdown bedeuten, inzwischen selbst für den Individualsport. Der Sport geht uns allen ab, machen wir das beste aus der Situation. Wir werden in den nächsten Wochen viel interaktives und online Angebote schaffen und über unsere Website und Social- Media-Kanäle veröffentlichen.
Unseren Shop haben wir mit schicken, dennoch preislich immer machbaren Winterklamotten ergänzt. Schaut rein! Ein kleiner Erlös kommt auch immer dem Verein zugute, der Euch als Mitglieder gerade mehr denn je braucht.
Bis dahin bleibt mir nur, um Gelassenheit und Geduld bei Euch zu werben und nachzusuchen. Und vor allem Bleibt Gesund, Fit und Guten Mutes, nehmt Rücksicht auf die Schwächeren und passt auf Euch und Eure Nächsten auf! Dann kommen wir alle gemeinsam über diese Zeit.
Christian Brey
1. Vorsitzender spiel raum e.V. bildung – gesundheit – sport
12.12.2020
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
in der Anlage erhalten Sie den Text der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Zu den Änderungen ist Folgendes auszuführen: Die Verordnung sieht keine Formulierung mehr vor, die die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zum Zwecke des „individualisierten Sports“ erlaubt. Die Landeshauptstadt München wird daher ab sofort die Bezirkssportanlagen und Eissportanlagen auch für den individualisierten Sport schließen. Die Vereine werden gebeten, ihre Sportanlagen für den Indoor- und Outdoorsport geschlossen zu halten und ab sofort auch keinen Individualsport (z.B. Tennis, Leichtathletik) im Freien mehr zuzulassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre entsprechenden Sportanlagen mit einem entsprechenden Hinweisschild zu versehen sowie Ihre Vereinsmitglieder darüber zu unterrichten. Lediglich ein Betrieb von Sportanlagen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 der 9. BaylfSMV weiterhin möglich. Wir bitten Sie im Interesse aller, diese Vorgaben zu beachten. Diese Regelungen gelten ab sofort und derzeit befristet bis 20.12.2020. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten nach der 9. BayIfSMV geahndet werden können. Für den Berufs- und Leistungssport ergeben sich keine Änderungen bei der Nutzung der Städtischen Sportanlagen und Schulschwimmbäder.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sportamt
29.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.
So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
Darüber hinaus werden ab dem 2. November auch die BLSV-Sportcamps und die Sportschule Oberhaching geschlossen.
Wir bedauern die tiefgreifenden Einschnitte, die jetzt wieder auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen. Gleichzeitig unterstützen wir den Weg der Bayerischen Staatsregierung, um die hohe Infektionsdynamik einzudämmen und um möglichst bald wieder unseren geliebten Sport ausüben zu können. Die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler steht nach wie vor im Mittelpunkt. Der BLSV war in den letzten Tagen kontinuierlich im Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist jetzt, gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, mit finanziellen Hilfen die Existenz unserer Vereine und Fachverbände zu sichern. Dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.
Sport ist Zusammenhalt und Lebensfreude!
„Der Sport ist Teil der Lösung, nicht des Problems“ sagte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, mit Blick auf die jüngsten Corona-Entwicklungen. Dem stimmen wir zu. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit – insbesondere in Krisenzeiten. Sie in den Sportvereinen und Sportfachverbände haben mehrfach eindrucksvoll bewiesen, dass Sie dazu fähig sind, sich an Regeln und Auflagen zu halten und Verantwortung für ihre Sportlerinnen und Sportler zu übernehmen. Auch diese schwierige Zeit werden wir in unserer Lebensgemeinschaft Sport gemeinsam meistern.
Wie schon zu Beginn der Corona-Krise gilt für uns jetzt mehr denn je, digitale Bewegungsprogramme anzubieten und weiter auszubauen. Unter dem Motto #Zamfitbleim haben wir hier zuletzt mit unseren Vereinen schon tolle Erfahrungen gemacht.
#Zamfitbleim: Digitale Bewegungsangebote des bayerischen Sports:
Link zum YouTube-Kanal „BLSV TV“
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ermöglichen wir unseren Übungsleitern und Vereinsmanagern weiterhin eine Lizenzverlängerung durch Onlineveranstaltungen. Diese Webinare werden mit 2 UE für die Lizenzverlängerung angerechnet. Im Jahr 2020 werden nur 10 anstatt 15 Unterrichtseinheiten für die Lizenzverlängerung einer BLSV-Lizenz benötigt. Eine Verlängerung kann dieses Jahr komplett über Onlineseminare erreicht werden. Alle Termine zu den Onlineveranstaltungen finden Sie hier, zusätzliche Informationen rund um das Thema “Bildung in Corona-Zeiten” finden Sie in unseren FAQ unter www.blsv.de/coronavirus.
Der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus und in unseren sozialen Medien. Darüber hinaus steht unser BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
Wichtig ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam schaffen wir es, dem Virus zu trotzen und diese Krise durchzustehen!
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
29.10.2020
24.07.2020
Zur Zeit ist die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 seit dem Ausbruch der Corona Virus Pandemie Ende März 2020 in Kraft. Die Behandlung von Pandemien ist Ländersache. Es regelt aktuell das komplette Öffentliche Leben und damit mit direkter Wirkung unseren Umgang in Schule, beim Sport und allen anderen unseren Aktivitäten.
Völlig klar ist, dass als Auswirkung aus dem Gesetz Abstand, Hygieneregeln und Maskengebot im Vordergrund für jeden einzelnen stehen. Wir unterstützen nachhaltig, was hilft, das Virus auf niedrigen Zahlen zu halten und für jeden ein Zusammenleben und Gemeinschaft, wenn auch mit mehr Abstand als gewohnt, in diesen Covid-19-Zeiten zu ermöglichen.
Am Ende sollte man sich im Klaren sein, dass uns der Virus und seine Auswirkungen noch eine lange Zeit begleiten werden. Wir sollten deswegen ein Umgehen damit erlernen, das uns so viel wie möglich spiel raum für unsere Aktivitäten lässt.
Wir fordern alle zu Vorsicht und Umsicht im Umgang miteinander und im öffentlichen Raum und insbesondere bei all unseren Aktivitäten auf, versuchen aber immer, die Vereinsaktivitäten dennoch möglich zu machen mit den entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzepten und daraus resultierenden Verhaltensregeln, die wir schlicht als notwendiges Muss empfinden.
Ein kurzer Überblick über die letzten Wochen und Monate:
Wir konnten zu Beginn in der Lockdown-Phase mit Online-Videos für zu Hause auf unserem youtube-Kanal und Live-Online-Kursen im Netz zumindest ein grundlegendes Sportangebot schaffen, auf das auch eifrig zugegriffen wurde, worüber wir uns freuen.
Unsere größte Risikogruppe sind natürlich die COPD-indizierten Lungensportler. Nach einer langen reinen Online-Präsenzphase ist hier erfreulicherweise inzwischen wieder im Freien, im Park mit Abstand, eine sportliche Betätigung mit Conny möglich und wird gerne wahrgenommen. Auch konnten Gertis Nordic-Walking-Kurse an der Isar entlang wieder stattfinden und werden freudig genutzt.
Das Mädchen Fußballtraining U13 konnte ebenfalls – zwar nicht auf gewohntem Terrain, weil die Stadt den Platz nicht für den allgemeinen Sport freigab – aber auf der nahen Fußballwiese beim Max-Planck-Gymnasium wiederaufgenommen werden.
Alle Ligen, in denen wir sonst regulär mitspielen, sei es im Tischtennis, Fußball oder Schach mussten von den verantwortlichen Verbänden und Organisatoren abgesagt werden und sind noch bis mindestens Januar 2021 ausgesetzt.
Auch gibt es immer wieder unterschiedliche Handhabungen in der Umsetzung des 6. Infektionsschutzgesetzes: So erlaubt der BLSV inzwischen wieder Duschen und Umkleiden bis zu einem gewissen Maße, die Stadt München hält in ihren 400 Hallen Duschen und Umkleiden für den Publikumsverkehr nachwievor komplett gesperrt.
Im Online-Gespräch der Münchner Sportvereine am 21. Juli versicherte Frau Zurek, die Leiterin der Schul- und Sportanlagen der LH München, uns persönlich, dass sie da weiter „auf Sicht fahren“ werde und das in kurzen Zeitabständen je nach Lage zu entscheiden. Das halte ich aus meiner Sicht für einen sehr vernünftigen Ansatz.
Wir werden laufend hier über die Entwicklungen informieren.
Juli 2020
Christian Brey, 1. Vorsitzender